Bei einer Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit einer gemeinsamen Immobilie verfahren können:
Immobilie bleibt bei einem Ehepartner
- Frau Muster behält die Immobilie und soll Herrn Muster seinen Anteil abkaufen.
- Oft gibt es Uneinigkeit über den Immobilienwert.
- Um teure Gutachten zu vermeiden, können beide einen Immobilienmakler für eine Wertermittlung beauftragen. Diese Lösung ist kostengünstiger.
Immobilie wird verkauft
- Wenn die Immobilie verkauft werden soll, ist ein Sachverständigengutachten nicht nötig.
- Der Markt regelt den Preis. Ein guter Immobilienmakler kann den bestmöglichen Preis erzielen.
- Wichtig ist, einen Makler mit einem guten Marketingplan und einer Leistungsgarantie zu wählen.
Immobilie gehört nur einem Ehepartner
- Wenn die Immobilie nur einem Partner gehört, aber der andere Anspruch auf Zugewinnausgleich hat, wird oft ein Sachverständigengutachten benötigt.
- Die Auswahl des richtigen Sachverständigen ist entscheidend. Können sich die Eheleute nicht einigen, wählt das Gericht einen aus.
Ihr Marc Buhr
Diplom-Betriebswirt
Immobilienmakler (IHK)