Die Immobilie in der Scheidung: Was tun?

Bei einer Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit einer gemeinsamen Immobilie verfahren können:

Immobilie bleibt bei einem Ehepartner

  • Frau Muster behält die Immobilie und soll Herrn Muster seinen Anteil abkaufen.
  • Oft gibt es Uneinigkeit über den Immobilienwert.
  • Um teure Gutachten zu vermeiden, können beide einen Immobilienmakler für eine Wertermittlung beauftragen. Diese Lösung ist kostengünstiger.

Immobilie wird verkauft

  • Wenn die Immobilie verkauft werden soll, ist ein Sachverständigengutachten nicht nötig.
  • Der Markt regelt den Preis. Ein guter Immobilienmakler kann den bestmöglichen Preis erzielen.
  • Wichtig ist, einen Makler mit einem guten Marketingplan und einer Leistungsgarantie zu wählen.

Immobilie gehört nur einem Ehepartner

  • Wenn die Immobilie nur einem Partner gehört, aber der andere Anspruch auf Zugewinnausgleich hat, wird oft ein Sachverständigengutachten benötigt.
  • Die Auswahl des richtigen Sachverständigen ist entscheidend. Können sich die Eheleute nicht einigen, wählt das Gericht einen aus.

Ihr Marc Buhr
Diplom-Betriebswirt
Immobilienmakler (IHK)